(mum). Jetzt packen sie wieder an: Viele Schüler und Studenten bessern im Sommer mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf. Arbeiten die fleißigen Helfer nur zwischen den Schuljahren, ist es egal, wie viel sie verdienen - dann zahlen sie keine Sozialversicherungsbeiträge und haben brutto so viel wie netto in der Tasche. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin.
Die meisten "Ferienjobber" vereinbaren mit ihren Arbeitgebern eine kurzfristige Beschäftigung. Dann gilt der Vertrag für längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage. Wird dieser Zeitraum auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Jahr nicht überschritten, spielen das Gehalt und die Arbeitsstunden keine Rolle, und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Dauert die Beschäftigung länger, kann ein Studierender bis zu 450 Euro im Monat verdienen - und ist bei einem neuen Job in diesem Jahr automatisch in der Rentenversicherung pflichtversichert. Dafür zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag von 15 Prozent an die Rentenversicherung. Für die restlichen 3,9 Prozent aus eigener Tasche erhält der Student den umfassenden Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einem Einkommen von 450 Euro kostet ihn das gerade mal 17,55 Euro. Und damit legt er den Grundstock für das eigene Rentenkonto. Wer das Geld jedoch braucht, kann sich vom Eigenbeitrag befreien lassen.
↧