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Große Autohändler brauchen künftig einen Geldwäsche-Beauftragten

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(bc). Immer wieder gelingt es Straftätern, illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. So kommt es zum Beispiel vor, dass Drogendealer Fahrzeuge bei seriösen Autohäusern mit Bargeld kaufen, um dessen wahre Herkunft zu verschleiern. Um den Staat im Kampf gegen diese „Geldwäsche“ zu unterstützen, sind spezielle Unternehmen künftig verpflichtet, einen Geldwäsche-Beauftragten einzusetzen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat jetzt der Landkreis Stade veröffentlicht. Sie ist an größere Unternehmen gerichtet, die mit hochwertigen Gütern wie zum Beispiel mit Edelmetallen, Schmuck, Antiquitäten, Uhren, Autos oder Booten handeln und damit über die Hälfte ihres Umsatzes erwirtschaften. Voraussetzung, einen Geldwäsche-Beauftragten einsetzen zu müssen, ist eine Mindestzahl von zehn Mitarbeitern, die in Verkauf, Akquise oder Vertrieb arbeiten. Zudem muss der Güterhandel mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes betragen. Darüber hinaus muss im vorherigen Wirtschaftsjahr bei mindestens einem Geschäftsvorgang Bargeld im Wert von über 15.000 Euro angenommen worden sein. Aufgabe der Beauftragten soll es im Sinne des Geldwäsche-Gesetzes u.a. sein, die Sensibilität der Mitarbeiter zu erhöhen, interne Sicherungssysteme zu organisieren und gegebenenfalls Verdachtsfälle zu melden.

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