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Mühlentunnel: Vergabeverfahren war rechtens

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os. Buchholz. Das Vergabeverfahren zum Ausbau des Mühlentunnels in Buchholz ist formal korrekt abgelaufen. Das hat die Vergabekammer in Lüneburg entschieden. Wie berichtet, hatte das zweitplatzierte Planungsbüro die Rechtmäßigkeit des Verfahrens angezweifelt. Das Planungsbüro kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht einlegen. Tut es das nicht, erhält das erstplatzierte Planungsbüro den Auftrag für das Millionen-Projekt. Bei der nächsten Sitzung des Bau-Ausschusses am Mittwoch, 21. August, soll sich das Büro der Politik vorstellen.

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