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Vorsicht bei nicht genehmigten Altkleidercontainern

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Einer der nichtgenehmigten und versiegelten Altkleidersammelcontainer (bim/nw). Wohin mit alten Kleidungsstücken, die nicht mehr benötigt werden, aber zu schade sind, um sie wegzuwerfen? Eigentlich ein klarer Fall: ab in einen der Altkleidersammelcontainer, die überall im Landkreis Harburg aufgestellt sind. Doch die Untere Abfallbehörde des Landkreises rät zur Vorsicht. Wie mehrfach berichtet, sind nicht alle gewerblichen Altkleidersammlungen beim Landkreis angemeldet und genehmigt. "Leider halten sich nicht alle Firmen an die Genehmigungspflicht, u.a. stellt das mittlerweile deutschlandweit bekannte Unternehmen KSB seine Container auch im Landkreis illegal auf", so Kreissprecher Bernhard Frosdorfer. Nachdem die Hinweise der Unteren Abfallbehörde auf die Genehmigungspflicht folgenlos blieben, reagierte der Landkreis Harburg und untersagte dem Unternehmen per Bescheid, der mittlerweile im Eilverfahren gerichtlich bestätigt wurde, Altkleidersammlungen auf dem Kreisgebiet durchzuführen. Insgesamt sieben dieser nicht genehmigten Altkleidercontainer im Landkreis - u.a. in Neu Wulmstorf, Buchholz und Tostedt - wurden durch die Untere Abfallbehörde versiegelt. Dabei hatte das Unternehmen KSB erst kürzlich über den Essener Dienstleister "Deinguterruf.de" versucht, das WOCHENBLATT dazu zu bringen, einen negativen Beitrag über KSB aus der Online-Ausgabe zu löschen - ohne Erfolg. Der Landkreis ruft seine Bürger dazu auf, die versiegelten Container nicht zu benutzen und die Siegel keinesfalls aufzubrechen. Siegelbruch ist strafbar und muss der Polizei gemeldet werden. Frosdorfer: „Genehmigte Altkleidercontainer können und sollen selbstverständlich weiter guten Gewissens benutzt werden. Sie können an einem Genehmigungsaufkleber des Landkreises, der meist in der Nähe der Einwurfklappe angebracht ist, leicht erkannt werden.“

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