![Wenn einer eine Reise tut, kann er was erleben: Leider nicht nur Positives. Jedes Jahr ereignen sich auf Urlaubsfahrten tausende von Unfällen, auch im Ausland. Was muss man beachten, wenn man im Ferienland einen Unfall hat?]()
(ah). Der Tritt auf die Bremse kommt zu spät: Ein lautes Krachen, ein heftiger Ruck schon ist der Unfall passiert und die Urlaubslaune verflogen. Wen dieses Schicksal noch dazu im Ausland ereilt, sollte wissen: Wie verhält man sich am Unfallort?
Versicherungsexperten raten vor dem Aussteigen auf jeden Fall eine Warnweste anzuziehen. In vielen europäischen Ländern (Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist dies mittlerweile Pflicht, und wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Natürlich sollte auch die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert werden.
Ebenfalls wissenswert: Es gibt Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, in denen man jeden Unfall der Polizei melden muss. Ein Anruf bei der Polizei ist letztlich also immer richtig, selbst wenn sie wie in manchen Ländern üblich nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.
Mit oder ohne Polizei, der Unfall muss auf jeden Fall protokolliert werden. Nur wer seine Ansprüche belegen kann, hat später Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - auf jeden Fall ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der Unfallstelle gemacht werden.
Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer unterschreibt, sollte berücksichtigen, dass dem Bericht in Frankreich und den Benelux-Staaten eine ungleich gewichtigere Rolle bei der Schadenregulierung zukommt: Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden....