(kb). Zurzeit erhalten etliche Verbraucher in Niedersachsen überraschend Post von der Dortmunder "ABC Factoring" mit dem Betreff: „Letzte aussergerichtliche Zahlungsaufforderung“. Die Firma macht im Auftrag der Gesellschaft für Energieversorgung (GFE) aus Rheine Forderungen in Höhe von insgesamt 108,20 Euro geltend. In dem Schreiben werden die Empfänger unmissverständlich aufgefordert, die „Forderungsangelegenheit außergerichtlich zu regeln“ und den Betrag innerhalb der nächsten sieben Tage zu überweisen.
„Mit dieser dreisten Masche will die Gesellschaft für Energieversorgung nur Kasse machen“, sagt Karin Goldbeck, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie rät, die angebliche Forderung als unberechtigt zurückzuweisen, da kein Vertrag mit der GFE abgeschlossen worden sei und auf keinen Fall zu zahlen. Eine solche schriftliche Zurückweisung sei wichtig, weil nur dann die Weitervermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien unzulässig ist.
Die Gesellschaft für Energieversorgung ist bundesweit keine Unbekannte. Bereits 2012 hatte sie Verbrauchern unaufgefordert Auftragsformulare zur Stromlieferung von drei verschiedenen Unternehmen beigefügt und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 119 Euro je Angebotsvergleich angedroht.
Rat bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen Betroffenen in ihren Beratungsstellen.
↧