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tk. Buxtehude. Das Aktionsbündnis für nachhaltigen Hochwasserschutz hat das Bürgerbegehren von der Verwaltung prüfen lassen. Die aktuelle Version soll nach WOCHENBLATT-Informationen nicht mehr zu beanstanden sein. Weil formaljuristisch alles einwandfrei ist, wird der Verwaltungsausschuss (VA) voraussichtlich das Bürgerbegehren abnicken.
Obwohl die Initiatoren dafür sind, im Oberlauf der Este mit Renaturierungsmaßnahmen den Hochwasserschutz zu gewährleisten, wird danach im Bürgerbegehren nicht gefragt. Es geht nur darum, den Ratsbeschluss vom Juni aufzuheben, der den innerstädtischen Deichbau vorsieht.
Für das Aktionsbündnis hat das einen entscheidenden Vorteil: Es muss nicht nachweisen, wie die von ihm geforderten Maßnahmen - also der alternative Hochwasserschutz ohne Deiche - finanziert werden sollen. Wenn das Bürgerbegehren den VA passiert hat, muss das Aktionsbündnis rund 3.200 Unterschriften sammeln, damit aus dem Bürgerbegehren eine Bürgerbefragung wird. Schafft es das Aktionsbündnis, mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten an die Urnen zu bewegen, entscheidet die Mehrheit der Stimmen, ob der Ratsbeschluss Bestand hat oder nicht. Voraussichtlich wird es einen Abstimmungstermin nach den Bundestagswahlen geben.