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Gerichtsurteil: Sonntags herrscht Bell-Verbot

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Das Gebell von sechs Hunden ging der Nachbarn mächtig auf die Nerven tk. Neu Wulmstorf. Für Bello und Co. gilt: Sonn- und feiertags sowie nach 22 Uhr ist andauerndes Kläffen verboten. Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg könnte Hundehalter alarmieren und Hundehasser frohlocken lassen. Aber: Das Feiertags-Bellverbot hat einige Besonderheiten und eine Vorgeschichte, die in Neu Wulmstorf spielt. Die Zutaten, die zu dem kurios anmutenden Urteil führten: Fünf bis sechs Schäferhunde, die stundenlang bellen, Nachbarn, die dadurch gestört werden und eine Gemeindeverwaltung, die eine Anordnung erlässt. Nach WOCHENBLATT-Informationen haben die Nachbarn des Hundehalters vom Gebell genug gehabt. Der Versuch, mit Hilfe des Schiedsmanns einen Kompromiss zu finden, scheiterte nach Ansicht von Anwohnern und Gemeindeverwaltung. Einer der Nachbarn sagt, dass die Tiere manchmal den ganzen Tag gebellt hätten. Der Hundehalter sieht sich dagegen als Tierfreund, der auch verwahrloste Vierbeiner aufnimmt und aufpäppelt. Er habe jahrzehntelange Erfahrung in der Ausbildung von Hunden. Weil fast alle Nachbarn auf den weitläufigen Grundstücken Hunde halten, hätte eigentlich eine Lösung gefunden werden können. Offenbar haben Vermittlungsvorschläge, etwa das Umstellen der Zwinger, aber nicht zur dauerhaften Ruhe geführt. Daher hatte die Gemeinde angeordnet: Nach 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen herrscht Bell-Verbot. Sprich: Ab ins Haus mit den Hunden. Gegen die sofortige Vollziehung dieser Anordnung hatte der Hundehalter Beschwerde beim OVG eingelegt. Damit ist er aber abgelitzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahrens steht noch aus. Eigentlich wäre das alles überflüssig, denn der Tierfreund hat nur noch zwei Schäferhunde. Als der WOCHENBLATT-Redakteur am Gartenzaun steht, herrscht Bell-Ruhe.

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