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Aufruf zum Schottern: 750 Euro Geldstrafe gegen Ex-Landtagsabgeordnete Christel Wegner

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Steht zu ihrem zivilen Ungehorsam: Christel Wegner os. Buchholz. Wegen des Aufrufens zum "Schottern" hat das Amtsgericht Lüneburg Christel Wegner (65) zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt. Die kommunistische Politikerin aus Buchholz hatte 2010 einen Aufruf unterschrieben, der zum Schottern (strafbares Entfernen von Steinen aus dem Gleisbett) der Bahnschienen ermunterte, auf denen die Castortransporte durchgeführt werden. Das Angebot des Gerichts, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen, lehnte die damalige Landtagsabgeordnete ab. Vor Gericht erklärte Wegner: "Ich habe mich für diese Form des zivilen Ungehorsams entschieden, weil endlich ein Zeichen gesetzt werden muss gegen die fahrlässige Weiterproduktion von Atommüll, gegen höchst gefährliche Castortransporte und gegen ein untaugliches Endlager in Gorleben."

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