(bim). Der Sachkundenachweis, der im Zuge des niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden ab 1. Juli Pflicht wird, verunsichert viele Hundehalter. Eine WOCHENBLATT-Leserin wollte nun wissen, ob auch Familienangehörige oder Nachbarn die Sachkunde nachweisen müssen für den Fall, dass sie ihren Hund im Urlaub betreuen oder mit ihm Spazieren gehen. Dazu sagt das zuständige Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: "Nur der Halter muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Danach trägt er die Verantwortung dafür, nur geeigneten Personen den Hund kurzzeitig bzw. vorübergehend zu überlassen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Personen Ehepartner, Familienmitglieder oder Nachbarn sind. Sie müssen in jedem Fall geeignet sein, z. B. den Hund spazieren zu führen oder während des Urlaubs zu betreuen. Die Verantwortung für den Hund bleibt beim Halter."
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