(bc). Sind unsere Persönlichkeitsrechte jetzt gefährdet? Das jüngst vom Bundesrat verabschiedete umstrittene Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Anbieter von Internetanschlüssen sensible Kundendaten auf Verlangen an Ermittler herausgeben müssen. Dazu gehören neben Namen und Adressen auch Passwörter und PIN-Nummern. Die Ermittler können damit auf Kundendaten zugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr gegeben ist. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.
Bemerkenswert ist die Ausweitung des Zugriffs: So sollen gespeicherte Daten nicht nur bei der Verfolgung von Straftaten, sondern auch von Ordnungswidrigkeiten abrufbar sein. Datenschutzbeauftragte kritisieren die Neuregelung. Sie monieren die große Anzahl an Behörden, darunter die Bundespolizei, sämtliche Nachrichtendienste und der Zoll, die künftig Bestandsdaten abrufen dürfen.
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