bim. Tostedt. Mit glimpflichen Strafen davon gekommen sind zwei junge Männer, die jetzt vom Jugendschöffengericht Tostedt zu 100 bzw. 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurden. Sie waren angeklagt, zwischen März 2013 und Juni 2014 im Landkreis Harburg mehrere schwere Diebstähle und Einbruchdiebstähle begangen und zwei Zigarettenautomaten aufgesprengt zu haben. Besonders verwerflich: Der 22-Jährige, auf dessen Konto eine ganze Reihe von Straftaten geht, hatte diese offenbar aus reinem Übermut und „Experimentierfreude“ verübt. „Sie sind in Wohnungen von Fremden eingestiegen und haben Dinge gestohlen, um auszuprobieren, wie weit Sie gehen können, ohne finanzielle Not“, warf ihm denn auch Richterin Stephanie Perband vor. Neben den 100 Stunden Arbeitsauflage bekam er auch eine zweijährige Bewährungszeit auferlegt, denn: „Dass keine schädlichen Neigungen vorliegen, können wir heute nicht ohne Zweifel feststellen“, so Perband.
Für eine Jugendrichterin sei es ein Albtraum, Dinge zu verhandeln, die zwei Jahre her sind, hatte sie eingangs erklärt.
Dem 22-Jährigen wurde u.a. vorgeworfen, in Wohnungen in Appel, Buchholz, Jesteburg und Hollenstedt, in die Shisha-Lounge Buchholz, in den Container des Freibades Buchholz sowie in die Feuerwehrgerätehäuser Jesteburg und Hanstedt eingebrochen zu sein und diverse Dinge und teilweise auch Bargeld gestohlen zu haben. Ebenso soll er mit selbstgebauten Rohrbomben Zigarettenautomaten in Buchholz und in Rosengarten in die Luft gesprengt haben.
Er hat bereits drei Einträge im Bundeszentralregister wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Bedrohung und Geldfälschung.
Der gleichaltrige Mitangeklagte gestand, an den Sprengungen der Zigarettenautomaten und an einem der Einbrüche beteiligt gewesen zu sein. Andere Beteiligungen stritt er ab.
Auch der 22-jährige Serientäter war geständig. Beide entschuldigten sich und brachten zum Ausdruck, wie leid ihnen die Taten - auch mit Blick auf die Geschädigten - tun.
Da die...